Inhaltsverzeichnis
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Dieter Lacher, handelnd unter „Fidelitas Hotel Garni“ (nachfolgend „Hotelbetreiber“), gelten für alle Verträge zur Hotelaufnahme, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Gast“) mit dem Hotelbetreiber hinsichtlich des auf der Website des Hotelbetreibers beschriebenen Hotels abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Gastes widersprochen, es sei denn, die Parteien haben hierzu etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
Der Gast kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Hotelbetreibers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Hotelbetreiber lässt dem Gast auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zu der vom Gast zuvor ausgewählten Leistung zukommen. Dieses Angebot kann der Gast durch eine gegenüber dem Hotelbetreiber abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Hotelbetreiber angebotenen Preises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Hotelbetreiber maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Gastes staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Gast das Angebot innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Hotelbetreiber nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Hotelbetreiber den Gast in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
3) Ausschluss Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Leistungen des Hotelbetreibers
4.1 Der Hotelbetreiber schuldet für die vereinbarte Aufenthaltsdauer die Bereitstellung der vom Gast gebuchten Zimmer in dem auf seiner Website beschriebenen Hotel. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
4.2 Die gebuchten Zimmer hat der Hotelbetreiber dem Gast am vereinbarten Anreisetag zu der vereinbarten Uhrzeit bereitzustellen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Gast keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4.3 Haben die Parteien weitere Leistungen vereinbart (z. B. Bewirtung, Bereitstellung eines Pkw-Stellplatzes etc.), so hat der Hotelbetreiber diese gemäß der Leistungsbeschreibung auf seiner Website zu erbringen.
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Hotelbetreiber nicht die Verwahrung von Wertsachen des Gastes. Sofern der Gast während seines Aufenthalts Wertsachen in das Hotel einbringt, empfiehlt der Hotelbetreiber die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Gast ist verpflichtet, das für die Zimmerüberlassung und die ggf. von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über den Hotelbetreiber beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und ggf. vom Hotelbetreiber verauslagt werden.
5.2 Sofern nicht anders deklariert, verstehen sich die vom Hotelbetreiber genannten Preise als Gesamtpreise. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweils gültigen Kommunalrecht vom Gast selbst zu tragen sind (z. B. Kurtaxe).
5.3 Auf Wunsch des Gastes vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Hotelzimmers sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Hotelzimmers, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, deren Höhe dem Gast ggf. auf der Website des Hotelbetreibers mitgeteilt wird. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotelbetreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Hotelbetreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5 Für die Zahlung des vereinbarten Entgelts kann der Gast zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Hotelbetreibers angegeben werden.
6) Gebrauch des Hotelzimmers
6.1 Die Überlassung des Hotelzimmers erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Gast und die von ihm bei Vertragsschluss namentlich genannten weiteren Gäste. Das Hotelzimmer darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
6.2 Der Gast ist ohne Erlaubnis des Hotelbetreibers nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Hotelzimmer einem Dritten zu überlassen.
7) Obliegenheiten des Gastes
7.1 Der Gast hat das Hotelzimmer pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Hotelbetreibers im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
7.2 Der Gast hat den Schlüssel zum Hotelzimmer sorgfältig zu verwahren und nach seinem Aufenthalt an den Hotelbetreiber herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Gast den Hotelbetreiber unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
8) Änderungen am Hotelzimmer
8.1 Der Hotelbetreiber ist berechtigt, Änderungen am Hotelzimmer vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Gast zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Hotelzimmers nicht beeinträchtigt wird. Der Hotelbetreiber hat den Gast über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Gast aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Hotelbetreiber zu ersetzen.
8.2 Änderungen und Anbauten am Hotelzimmer durch den Gast bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotelbetreibers. Bei Rückgabe des Hotelzimmers stellt der Gast auf Verlangen des Hotelbetreibers den ursprünglichen Zustand wieder her.
9) Rechte des Gastes bei Mängeln
9.1 Der Hotelbetreiber ist verpflichtet, das Hotelzimmer für die vereinbarte Aufenthaltsdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Hotelbetreiber ist der hierzu erforderliche Zugang zum Hotelzimmer zu gewähren.
9.2 Der Gast hat dem Hotelbetreiber auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur. Hierzu ist dem Hotelbetreiber ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Gastes kann der Hotelbetreiber einzelne Komponenten des Hotelzimmers zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Gast wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
9.4 Eine Kündigung des Gastes wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Hotelbetreiber ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Hotelbetreiber verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Gast gegeben ist.
9.5 Die Rechte des Gastes wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Hotelbetreibers Änderungen am Hotelzimmer vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Gast weist nach, dass die Änderungen keine für den Hotelbetreiber unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Gastes wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Gast zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10) Vertragliches Rücktrittsrecht
10.1 Vor seinem Aufenthalt kann der Gast jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem Hotelbetreiber abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Gast sein Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Hotelbetreiber zu zahlen:
10.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotelbetreiber.
10.3 Dem Gast wird der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
11) Nichtinanspruchnahme der Leistungen („No Show“)
11.1 Kann der Gast sich weder auf ein vertragliches Rücktrittsrecht noch auf ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht berufen, behält der Hotelbetreiber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Der Hotelbetreiber muss sich jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der vertragsgegenständlichen Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Hotelbetreiber die anderweitige Vermietung der Zimmer böswillig unterlässt.
11.2 Kann der Hotelbetreiber die vertragsgegenständlichen Zimmer nicht anderweitig vermieten, so ist er berechtigt, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Entgelts für Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) bzw. 70% für Halbpensions- bzw. 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen, je nachdem, welches Arrangement vertraglich vereinbart wurde. Dem Gast wird der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
12) Haftung
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotelbetreibers nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
12.2 Im Übrigen haftet der Hotelbetreiber dem Gast aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
12.2.1 Der Hotelbetreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
12.2.2 Verletzt der Hotelbetreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Hotelbetreibers ausgeschlossen.
12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Hotelbetreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13) Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
13.1 Der Vertrag wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer.
13.2 Das Recht des Gastes zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
13.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
14) Räumung des Hotelzimmers
14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Gast das Hotelzimmer in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Gastes sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
14.2 Der Gast hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Hotelzimmer und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
14.3 Der Gast hat die Zimmer am Abreisetag spätestens bis zum vereinbarten Termin zu räumen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung ein angemessenes Nutzungsentgelt gemäß dem tagesgültigen Preisverzeichnis des Hotelbetreibers in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast wird der Nachweis gestattet, dass dem Hotelbetreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Gerichtsstand
Handelt der Gast als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Hotelbetreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Hat der Gast seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Hotelbetreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden können. Der Hotelbetreiber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Gastes anzurufen.
17) Alternative Streitbeilegung
Der Hotelbetreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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